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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Verkauf der SALT Mobile Systems GmbH,
Würzburg
- genannt
SALT Mobile -

 

Stand: 01.11.2009 Version V6.1

I.Geltungsbereich
SALT Mobile erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
SALT Mobile ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzenden Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzenden Bedingungen in Kraft treten, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist SALT Mobile berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
II.Angebote, Lieferung von Hardware
Angebote für Hardwarelieferungen sind freibleibend und stehen unter Selbstbelieferungsvorbehalt. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese zuvor von SALT Mobile schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Kundenseitiges Unterlassen etwaiger erforderliche Mitwirkungshandlungen hindert den Verzugseintritt. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt oder bei ähnlichen Ereignissen, sowie bei Eintritt von Ereignissen, die nicht dem Einfluss von SALT Mobile unterliegen, wie z.B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, etc. obwohl SALT Mobile ordnungsgemäße Vorsorge gegen solche Ereignisse getroffen hat. Auch vom Besteller veranlasste Änderungen der zu liefernden Ware führen zu einer angemessenen Änderung der Lieferfrist.
Das Recht des Kunden bei Verzug nach angemessener aber fruchtloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurück zu treten bleibt unberührt.
Lieferungen werden von SALT Mobile unfrei an den Sitz des Kunden geliefert, sofern keine abweichende Lieferanschrift vereinbart ist. Der Transport und die Verteilung der Hardware innerhalb des Betriebes des Kunden obliegen ausschließlich dem Kunden. Gefahrübergang liegt mit Auslieferung an die Liefer adresse vor.
SALT Mobile ist berechtigt in Teillieferungen zu liefern und jede Teillieferung gesondert zu berechnen, wenn kundenseitig Ware über einen Dritten geleast wird, ist sicherzustellen, dass Teilzahlungen und Teilübernahmeerklärungen möglich sind und unmittelbar nach der Teillieferung erfolgen.
Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf offensichtliche Transportschäden untersuchen, und diese gegenüber dem Frachtführer schriftliche beanstanden und die Beweise hierfür sichern.
Leihgeräte oder Ersatzgeräte, die nach Ende des vereinbarten Zeitraumes nicht zurückgegeben werden, werden in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage ist der Zustand der Geräte bei Überlassung der Geräte.
III.Einbau von Hardware
Führt SALT Mobile den Einbau als Auftragnehmer aus, trägt der Kunde alle hierdurch entstehenden Mehraufwendungen, die z.B. durch die nicht bestehende oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder durch nicht bestehende technische Voraussetzungen anfallen, sowie für hiermit zusammenhängende Opportunitätskosten.
Führt der Kunde den Einbau selbst oder durch Dritte aus, haftet SALT Mobile insoweit nicht für den Einbau. Für die Einbauanleitung wird nach Maßgabe von Ziff. XII. gehaftet. In jedem Fall ist der Einbau durch Bilder aussagekräftig zu dokumentieren. Der Kunde legt Ort und Art des Verbaus der Hardware im Fahrzeug im Rahmen seiner Obliegenheiten fest.
IV.Servicebeginn, und Zahlung für den Service
Der Service beginnt spätestens einen Monat nach Auslieferung der Hardware, frühestens mit der ersten Datenübertragung zwischen Endgerät und der cargoRent® Plattform. Die Nichtnutzung von cargoRent® lässt Zahlungsverpflichtungen nicht entfallen.
Alle Zahlungen sind sofort fällig, Preise verstehen sich immer zzgl. der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.
Wiederkehrende Leistungen werden monatlich eingezogen.
SALT Mobile ist berechtigt nach der dritten Mahnung, frühestens jedoch zwei Monate nach Beginn des Verzugs, cargoRent®, ohne weitere Androhung einzustellen. Der Dienst wird mit Zahlungseingang aller fälligen Forderungen fortgesetzt. Die Pflicht des Kunden, die anfallenden Nutzungsgebühren bis zur Einstellung des Dienstes zu tragen wird hiervon nicht berührt.
Besteht der Zahlungsverzug für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten, ist SALT Mobile berechtigt, den kumulierten Restwert der Dienstleistungen insgesamt in Rechnung zu stellen.
Eine Hotline zur Entgegennahme von Serviceanfragen steht Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Nutzungsmängel dokumentiert der Kunde aussagekräftig.
V.Verlängerung der Laufzeit von Serviceverträgen
Verträge mit begrenzter Laufzeit können drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gegenüber SALT Mobile gekündigt werdem, andernfalls verlängern sie sich um weitere 12 Monate.
SALT Mobile weist darauf hin, dass die Laufzeit des cargoRent® Vertrages von der Laufzeit von Verträgen für die Bereitstellung von Datenkanälen durch Dritte, z.B. Mobilfunkanbietern, abweichen kann.
VI.Nutzungsbefugnisse für Software auf Endgeräten
Der Kunde darf Software nur mit dem Gerät verwenden, auf dem diese vorinstalliert ausgeliefert wurde. Hierfür ist eine Abnahme nicht erforderlich, da es sich um Standardsoftware handelt. Der Kunde darf notwendige Vervielfältigungen vornehmen, notwendig ist z.B. die Kopie des Programms in den Arbeitsspeicher des Gerätes, soweit das zum Programmablauf notwendig ist. Eine Sicherungskopie darf auf einen Datenträger gezogen werden. Eine Weiterveräußerung ist nur mit dem ursprünglichen Gerät zusammen zulässig. In diesem Fall sind Sicherungskopien des Kunden vollständig zu vernichten. Unterlizenzen dürfen nur in Absprache mit SALT Mobile erteilt werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit Dritten keine Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die diesen AGB zuwiderlaufen. Die Software ist frei von Rechts- und Sachmängeln.
VII.Nutzungsbedingungen der Navigationssoftware
Der Lizenzvertrag für die Nutzung der Navigationssoftware (EULA) und des Kartenmaterials ist für den Kunden verbindlich. Das gilt insbesondere für das darin enthaltene einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.
VIII.Abnahme von Software
Wurde von SALT Mobile kundenspezifische Software erstellt, z.B. Datenschnittstellen, ist diese schriftlich abzunehmen. Erfolgt keine Abnahmeverweigerung mit Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung der Software, gilt diese als abgenommen. Dasselbe gilt bei Inbetriebnahme und Nutzung der Software.
IX.Zahlung, Eigentumsvorbehalt für Hard- und Software
Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis zzgl. Umsatzsteuer.
Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag sind 50% des Hardwarepreises der Gesamtlieferung unmittelbar nach Abschluss des Vertrages fällig, das Nicht-Erwähnen im Vertrag führt nicht zu einem Wegfall der Anzahlungsvereinbarung.
Soweit der Kunde eine Leasingfinanzierung gewähtl hat, trägt dieser Sorge dafür, dass seitens der Leasinggesellschaft die Anzahlung erfolgt.
Alle Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der SALT Mobile. Bis zu Eigentumsübertragung besteht die Pflicht, die Gegenstände pfleglich zu behandeln.
Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen ist SALT Mobile unverzüglich anzuzeigen.
Die Einräumung der vorbenannten Software-Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Softwaren.
X.Gewährleistung für Soft- und Hardware
Der Kunde hat Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren.
Gewährleistung besteht für durch SALT Mobile ausgelieferte Hard- und Software, Bedingung ist § 377 HGB für 12 Monate ab Gefahrübergang, bei Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.
Während der Bearbeitung eines Gewährleistungsfalles besteht kein Anspruch auf ein Austauschgerät und Erstattung von Servicegebühren.
Als Gewährleistungsanspruch steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nachbesserung zu. Schlägt Nachbesserung fehl oder ist diese unmöglich kann der Kunde Nachlieferung verlangen. Bei Wahl der Nachlieferung erfolgt die Rücksendung auf Kosten von SALT Mobile. Montagekosten, Nutzungsausfälle übernimmt SALT Mobile nicht. Hat SALT Mobile Leistungen für eine Mängelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so trägt der Kunde die hierbei entstandenen Kosten.
SALT Mobile übernimmt keine Garantien für Eigenschaften von Gegenständen und sichert diese auch nicht zu.
Gewährleistung erlischt wenn der Kunde die Hardware verändert oder in diese eingreift; es sei denn der Kunde weist nach, dass der Eingriff nicht ursächlich für den Mangel war.
Hardware, die der Kunde unangekündigt und unaufgefordert an SALT Mobile sendet, wird unfrei und ungeprüft zurück gesandt.
XI.Reparaturen
Reparaturen (RMA) führt SALT Mobile gegen Entgelt durch, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Vor der Reparatur kann ein entgeltlicher Kostenvoranschlag erstellt werden; sollte eine Reparatur seitens SALT Mobile nicht möglich sein, wird SALT Mobile die Hardware zu diesem Zweck an den Hersteller senden. Die Zeit für RMA Bearbeitung richtet sich nach der Art des Schadens; muss das Gerät zum Hersteller gesandt werden verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Kosten der RMA Bearbeitung (z.B. Aus- und Einbaukosten, Logistikkosten, Opportunitätskosten des Kunden und weitere bei SALT Mobile anfallende Kosten) sind durch den Kunden zu tragen. Hardware, die der Kunde unangekündigt und unaufgefordert an SALT Mobile sendet, wird unfrei und ungeprüft zurück gesandt.
XII.Haftung von SALT Mobile
SALT Mobile leistet unbeschränkt Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft.
SALT Mobile haftet im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall auf Höchstbetrag von EUR 125.000 per Einzelfall zu einer Gesamtsumme von EUR 250.000 oder darüber hinaus nur bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung.
SALT Mobile haftet bei leichter Fahrlässigkeit für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.
Im Übrigen ist die Haftung von SALT Mobile, ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
SALT Mobile, ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, haften nicht bei Verzugs- und Unmöglichkeitsschäden, aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
SALT Mobile haftet nicht für den Zugang zum cargoRent® Service und für die Funktionsfähigkeit der Plattform, soweit die Gründe hierfür nicht von SALT Mobile zu beeinflussen sind, hierzu gehören insbesondere auch Höhere Gewalt, vergleichbare Ereignisse, Fehler auf Seiten der Internet Service Provider und/oder der Verfügbarkeit des Internets beim Kunden, die ungeachtet erforderlicher Vorsorgemaßnahmen durch SALT Mobile eintreten.
SALT Mobile haftet nicht für Schäden, die aus dem Einbau und der unsachgemäßen Bedienung / Handhabung der Endgeräte resultieren und nicht in dem Einflussbereich von SALT Mobile liegen. Hierzu zählen insbesondere Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder durch nicht von SALT Mobile durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, unsachgemäßen Ein- oder Ausbauten, dem fehlerhaften Anschluss der Geräte an die Fahrzeugelektrik, Reparaturversuche, durch sonstige Manipulationen durch oder die fehlerhaften Zuordnung von Geräten oder der SIM Karten resultieren. Das Gleiche gilt für Änderungen und Eingriffe in die cargoRent® Software auf dem Endgerät oder in das Betriebssystem des Endgerätes. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Eingriffe nicht für den Schaden ursächlich waren.
SALT Mobile haftet weiterhin nicht, wenn der Kunde Hardware verwendet, die nicht für den Einsatz durch SALT Mobile freigegeben wurde.
Weist SALT Mobile dem Kunden eine geeignete Person oder Unternehmen zum Einbau der Geräte nach, so geschieht dies unverbindlich und ohne Übernahme einer Haftung seitens SALT Mobile.
SALT Mobile ist bemüht die vertraglich vereinbarten Datenabrufzeiten so genau wie möglich einzuhalten. Aufgrund technischer Beschränkungen, die nicht im Einflussbereich von SALT Mobile liegen, haftet SALT Mobile nicht für sporadische und nicht nachhaltig auftretende Toleranzen von Datenabrufzeiten. Für die Kommunikation zwischen cargoRent® und Endgeräten ist die Bereitstellung einer eindeutigen Verbindung durch den Datenkanal einer GSM / GPRS Mobilfunk-Verbindung erforderlich. Pro Fahrzeug ist eine SIM-Karte mit frei geschaltetem Datenkanal und Rufnummer erforderlich, die entsprechenden Rufnummern müssen unterschiedlich sein. SALT Mobile übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Mobilfunkverbindungen und für die Erreichbarkeit des Netzanbieters.
XIII.Digitaler Tachograph
Die Aufzeichnungen für die Arbeitszeit dient lediglich der unternehmenseigenen Information und ist nicht zur die Vorlage bei öffentlichen Stellen und Ämtern bestimmt. Aufgrund von technischen Limitationen und abweichenden Berechnungsalgorithmen können die durch SALT Mobile ausgewiesenen Zeiten von denen des digitalen Tachgographen abweichen; Verbindlich sind allein Aufzeichnungen des digitalen Tachographen.
XIV.Obliegenheiten des Kunden
Das ordnungsgemäße Zugreifen auf cargoRent® ist nur bei Einhaltung der durch SALT Mobile spezifizierten technischen Voraussetzungen für die Internetverbindungen und die SIM Karten möglich.
SALT Mobile behält sich vor, die Plattform dem technischen Fortschritt gemäß anzupassen und die Dokumentation ohne Vorankündigung zu ändern. SALT Mobile wird hierüber den Kunden mit angemessener Frist informieren und gegebenenfalls eine Dokumentation überreichen.
Dem Kunden obliegt es, für den ordnungsgemäßen Einbau der Endgeräte und die richtige Zuordnung von Endgeräten und SIM Karten zu den jeweiligen Fahrzeugen zu sorgen und den Verbau abzunehmen.
Bei der Erstellung kundenspezifischer Software (z.B. für Datenschnittstellen) ist enge Zusammenarbeit zwischen SALT Mobile und dem Kunden unabdingbar. Der Kunde wird alle notwendigen Informationen schnell und kostenfrei bereitstellen und für zeitnahe Beantwortung von Fragen sorgen. Des Weiteren wird durch den Kunden ein Projektleiter benannt, der für die Koordination der Erstellung der Schnittstelle beim Kunden zuständig ist.
Es ist Obliegenheit des Kunden, für die Einhaltung der technischen vorgaben und Spezifikationen zu tragen, andernfalls kann ein ordnungsgemäßer Zugriff auf die Internetplattform, die Schnittstelle und die Engeräte nicht gewährleistet werden. Dasselbe gilt für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung. Diese Vorgaben werden bei der Projektierung übergeben.
Der Kunde wird für die ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter für die Bedienung der Endgeräte und der cargoRent® Anwendung sorgen.
XV.Weitere Dienstleistungen von SALT Mobile
Werden durch SALT Mobile weitere Dienstleistungen, als die vereinbarten erbracht, so sind diese zu vergüten. Der nachgewiesene Aufwand ist zu den üblichen Stundensätzen zu vergüten. Bei einem Providerwechsel des Kunden und dem daraufhin notwendigen SIM-Kartentausch ist eine Vergütung in Höhe von EUR 80,00 pro Telematikeinheit zu zahlen.
XVI.Speicherung von Daten
Sämtliche auf der Plattform vorhandenen Nutzdaten (z.B. Status- und Spurinformationen und hiermit zusammenhängende Daten) des Kunden werden nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht. Auf Anfrage können diese Daten auf einem Datenträger erwerben werden. Eine Sicherung und/oder Archivierung bei SALT Mobile findet nicht statt.
XVII.Datenschutz
SALT Mobile verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zugehenden Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. SALT Mobile verwendet ihr durch Nutzung des Dienstes bekannte Kundendaten lediglich zur Abwicklung und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach dem Vertrag. Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz.
XVIII.Nennung zu Referenzzwecken
SALT Mobile ist berechtigt, den Kunden gegenüber Dritte als seinen Kunden zu Referenzzwecken zu nennen und zu bezeichnen. Im Rahmen der Referenznennung werden folgende Angaben gemacht: Name des Kunden, Gewerbe des Kunden, Nennung des Monats und Jahres des Vertragsschlusses zwischen SALT Mobile und dem Kunden, Anzahl der über cargoRent® geführten Fahrzeuge.
XIX.Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Mündliche Aussagen der Mitarbeiter von SALT Mobile sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, Würzburg. Für die von SALT Mobile auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.